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   VGH Bayern, 12.12.2002 - 3 CS 02.2869   

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VGH Bayern, 12.12.2002 - 3 CS 02.2869 (https://dejure.org/2002,22072)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2002 - 3 CS 02.2869 (https://dejure.org/2002,22072)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 3 CS 02.2869 (https://dejure.org/2002,22072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beamtenrechtliche Anforderungen an die Überleitung eines Beamten in eine Spartenorganisation der Deutschen Postbank AG nach Auflösung einer Stammdienststelle; Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine beamtenrechtliche Abordnung

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; BBG § ... 27 Abs. 1; ; Postpersonalrechtsgesetz § 1 Abs. 1; ; Postpersonalrechtsgesetz § 1 Abs. 2; ; Postpersonalrechtsgesetz § 1 Abs. 4; ; Postpersonalrechtsgesetz § 1 Abs. 5; ; Postpersonalrechtsgesetz § 3 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2002 - 3 CS 02.2869
    Auszugehen ist dabei von dem allgemeinen dienstrechtlichen Behördenbegriff, also einer mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteten organisatorischen Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die dazu berufen ist, staatliche Aufgaben wahrzunehmen (vgl. BVerwG vom 24.1.1991, Az. 2 C 16.88 - BVerwGE 87, 310/312).
  • BVerwG, 12.09.2002 - 6 P 11.01

    Zulässigkeit eines abstrakten Feststellungsantrags; Mitbestimmung des

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2002 - 3 CS 02.2869
    Nach den maßgebenden Grundsätzen des Dienstrechts entspricht der Begriff der Dienststelle im Zusammenhang mit der Regelung über die beamtenrechtliche Abordnung demjenigen der "Behörde" (BVerwG vom 10.5.1984, Az. 2 C 18.82 - BVerwGE 69, 208; vom 12.9.2002, Az. 6 P 11.01; vgl. auch Fürst, GKÖD, Band I, K § 27 RdNr. 4).
  • BVerwG, 28.05.2002 - 6 P 9.01

    Mitbestimmung des Lehrerpersonalrats bei der Abordnung von Lehrern an die

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2002 - 3 CS 02.2869
    Abordnung (vgl. § 17 Abs. 1 BRRG, § 27 Abs. 1 BBG) bedeutet die vorübergehende Zuweisung einer dem Amt des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn, wobei die Zugehörigkeit zur bisherigen Stammdienststelle aufrechterhalten bleibt (BVerwG vom 1.9.1995, Az: 8 C 16/93 Buchholz 448.3 § 7a USG Nr. 4 m.w.N.; vom 28.5.2002, Az. 6 P 9/01, ZTR 2002, 298).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 18.82

    Streikarbeit

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2002 - 3 CS 02.2869
    Nach den maßgebenden Grundsätzen des Dienstrechts entspricht der Begriff der Dienststelle im Zusammenhang mit der Regelung über die beamtenrechtliche Abordnung demjenigen der "Behörde" (BVerwG vom 10.5.1984, Az. 2 C 18.82 - BVerwGE 69, 208; vom 12.9.2002, Az. 6 P 11.01; vgl. auch Fürst, GKÖD, Band I, K § 27 RdNr. 4).
  • BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.93

    Mietbeihilfe - Dienstbezüge und Unterhaltssicherungsleistungen - Dringend

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2002 - 3 CS 02.2869
    Abordnung (vgl. § 17 Abs. 1 BRRG, § 27 Abs. 1 BBG) bedeutet die vorübergehende Zuweisung einer dem Amt des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn, wobei die Zugehörigkeit zur bisherigen Stammdienststelle aufrechterhalten bleibt (BVerwG vom 1.9.1995, Az: 8 C 16/93 Buchholz 448.3 § 7a USG Nr. 4 m.w.N.; vom 28.5.2002, Az. 6 P 9/01, ZTR 2002, 298).
  • VGH Bayern, 12.12.2002 - 3 CS 02.2868
    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2002 - 3 CS 02.2869
    Ferner verweist sie auf Schreiben einschließlich der dazu beigefügten Anlagen, die sie im parallel zum vorliegenden Verfahren laufenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 CS 02.2868 dem Senat übermittelt hat.
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